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Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Naturparkgemeinde Baumgarten auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Abbildung: Bildmarke Baumgarten -
• Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
• Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
• Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)
finden Sie unter:
https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur
der Naturparkgemeinde Baumgarten gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier im Link:
Gemeinde Baumgarten: Gesicherte Veröffentlichung der [230 KB]
Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz [230 KB]
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw.
https://pruefung.signatur.rtr.at/
http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw.
https://pruefung.signatur.rtr.at/
zu amtssignierten Dokumenten der Naturparkgemeinde Baumgarten:
Tel. 02686 2216 , Email: post@baumgarten.bgld.gv.at bzw. finden Sie sämtliche relevanten Informationen in unserem Impressum.
Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:
• Persönlich von Montag - Freitag in der Zeit von 08 - 12 Uhr
• Postalisch an die Adresse: 7021 Baumgarten, Florianiplatz 10
• Per E-Mail: post@baumgarten.bgld.gv.at
• Per FAX: 02686 2216 50
Für die Rechtsmitteleinbringung werden die allgemeingültigen technischen Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:
zulässige elektronische Formate: .pdf, .doc, .rtf, .odt, .txt
max. Dateigröße: 15 MB