Amtssignatur |
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Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Naturparkgemeinde Baumgarten auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde. |
Bildmarke Baumgarten |
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Merkmale der Amtssignatur
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• Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG) |
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Informationen zur Amtssignatur
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finden Sie unter: |
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Die Veröffentlichung der Bildmarke
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der Naturparkgemeinde Baumgarten gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier im Link: |
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Elektronische Signaturprüfung:
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http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. |
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Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
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http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. |
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Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte
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zu amtssignierten Dokumenten der Naturparkgemeinde Baumgarten: |
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Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung
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Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden: |
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