Die Naturparkgemeinde Baumgarten unterstützt die Baumgartner:innen bei der Umsetzung von Umweltmaßnahmen mit folgenden nicht rückzahlbaren Geldbeträgen (Wertschätzungsbeitrag Umweltmaßnahme): Ankauf eines E-Bikes 100 EUR Ankauf eines E-Lastenbikes: 150 EUR Ankauf E-Auto: 300 EUR Ankauf E-Ladeinfrastruktur: 100 EUR Photovoltaik-Anlage bis 5 kWp: 100 EUR Photovoltaik-Anlage ab 5,1 - 10 kWp: 200 EUR Photovoltaik-Anlage ab 10,1 kWp: 300 EUR Solarthermie: 150 EUR Wärmepumpe im Rahmen "Raus aus Öl & Gas": 300 EUR Pellets/Biomasseheizung (Raus aus Öl & Gas): 300 EUR
Grundsätzliche Richtlinien: • Hauptwohnsitz in Baumgarten seit mindestens 6 Monaten • Unterschriebener Antrag inkl. saldierter Rechnung • Einreichung im gleichen Jahr oder bis längstens 30. April des Folgejahres • Neuantrag erst nach Ablauf einer 5-Jahres Frist möglich • Der Wertschätzungsbeitrag ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss • Auf die Förderung/den Wertschätzungsbeitrag besteht kein Rechtsanspruch • Widerruf und Rückforderung: Die Naturparkgemeinde Baumgarten wird Zuschüsse zurückfordern bzw widerrufen, sollten Antragsteller:innen zur Erlangung der Förderung unrichtige Angaben gemacht oder wesentliche Tatsachen verschwiegen haben
Hier geht es zum Formular: Antrag auf Gemeindeförderung für E-Bike & Co
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