VO Schutz vor Tieren

Verordnung
des Gemeinderates der Gemeinde Baumgarten vom 21. Dezember 2022 betreffend Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde im Gemeindegebiet von Baumgarten (Leinenzwangverordnung)
Gemäß § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 29 des Burgenländischen Landessicherheitsgesetzes, LGBl.Nr. 30/2019 werden für das Gebiet der Gemeinde Baumgarten folgende Anordnungen getroffen:

§ 1
Hunde sind außerhalb von privaten Gebäuden und außerhalb von ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen.
Das Mitführen von Hunden in den Ortsfriedhof und ins Gemeindezentrum ist verboten.
Auf Spiel- und Sportplätzen, im ehemaligen Badgelände und bei öffentlichen Veranstaltungen müssen Hunde einen Maulkorb tragen.

§ 2
Wer diese Anordnung missachtet begeht eine Verwaltungsübertretung. Übertretungen werden von der Bezirksverwaltungsbehörde gemäß den Bestimmungen des § 32 des Burgenländischen Landessicherheitsgesetzes, LGBl.Nr. 30/2019, bestraft.

§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Baumgarten vom 18. Mai 1995 betreffend das Halten von Tieren außer Kraft.