COVID-19 Info und Maßnahmen
Aktuelle Corona-Maßnahmen
Neue Regeln ab 01. Juni 2022
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html#geplante-massnahmen-ab-01-juni-2022
Neue Regeln ab 16. April
betreffen u.a. die FFP-2 Maskenpflicht in Innenräumen (weiterhin im Parteienverkehrs vor Verwaltungsbehörden), Absonderungsbestimmungen, den Grünen Pass ... Hier der Link: Aktuelle Corona-Maßnahmen
Neue Regelungen ab 23. März 2022
U.a. wird In ganz Österreich wird wieder eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen gelten ...
Achten Sie auf Ihre Mitmenschen!! Halten wir zusammen!
Mit 5. März wurde in Österreich das Ende der meisten Corona-Maßnahmen eingeläutet. Fast alles wird möglich, auch wenn man weder geimpft, genesen noch getestet ist. Besucher-Beschränkungen gibt es ebenso wenig wie eine Sperrstunde.
Die FFP2-Maske bleibt in einigen Bereichen erhalten, und zwar überall dort, wo man es sich quasi nicht aussuchen kann, ob man hingeht oder nicht. Es geht hier um Supermärkte über Apotheken bis hin zu Drogerien und Kfz-Werkstätten. Auch im öffentlichen Verkehr und bei Verwaltungsbehörden (also auch am Gemeindeamt) gilt weiter Maskenpflicht ...
Ab dem 19. Feber 2022 tritt die Phase 3 der stufenweisen Lockerungen in Kraft: In allen wesentlichen Settings, in denen bisher die 2G-Regel gegolten hat, wird künftig die 3G-Regel gelten:
# 3G in Seilbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen
# 3G in Gastronomie und Beherbergungsbetrieben
# 3G bei körpernahen Dienstleistungen
# 3G bei Sportstätten
# 3G bei Veranstaltungen
# 3G bei Fach- und Publikumsmessen
Die Sperrstunde um 24:00 und das Verbot der Nachtgastronomie bleiben weiterhin bestehen, auch die generelle Maskenpflicht in geschlossenen Räumen wird weiterhin gelten.
In vulnerablen Bereichen wie etwa Alten- und Pflegeheimen bleiben die bestehenden Regelungen aufrecht. Auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz bleibt bestehen.
Ab dem 22. Februar werden die Einreisebestimmungen nach Österreich an die gelockerten Maßnahmen angepasst: Als Grundregel bei der Einreise wird eine generelle 3G-Regel gelten. Ausgenommen hiervon ist nur die Einreise aus Virusvarianten-Gebieten.
Ab dem 12. Februar 2022 gilt:
+ 2G-Regel im Handel entfällt. In allen Geschäften wird dann durchgehend die FFP2-Maskenpflicht gelten. Gleiches gilt für Museen, Kunsthallen, Bibliotheken etc. (2G entfällt, nur noch FFP2-Pflicht)
+ 3G und FFP2-Maske bei körpernahen Dienstleistungen (2G entfällt),
+ Wegfall der Personenobergrenzen bei Veranstaltungen (2G bleibt)
- FFP2-Pflicht indoor und outdoor bleibt
- Nachtgastronomie weiterhin nicht möglich,
- Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr,
- Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze über 50 Personen sind nur erlaubt, wenn es ein Konsumationsverbot gibt dh. die FFP2-Maske durchgehend getragen wird.
Ab dem 19. Februar 2022 wird die 2G-Regel in der Gastronomie zur 3G-Regel ausgeweitet. Die Gültigkeit von PCR-Tests wird für die Gastronomie auf 48 Stunden verkürzt – für alle anderen Bereiche bleibt die Gültigkeit von PCR-Tests wie bisher bei 72 Stunden. Sollten PCR-Tests nicht verfügbar sein, gelten auch Antigentests für die Dauer von 24 Stunden. Die 3G-Regel gilt ab dann auch bei Veranstaltungen (anstatt der vorherigen 2G-Regel).

BITZ - Neue Impfzeiten

Ab sofort (28.1.2022) können jetzt wieder alle Arbeiter:nehmerinnen 5 Antigen-Spucktests pro Woche über die Gemeinde erhalten.
Die Regelung gilt für geimpfte, genesene und ungeimpfte Baumgartner:innen, da diese Tests im Sinne der 3G-Regel gebraucht werden und der Sicherheit am Arbeitsplatz dienen.
So funktioniert der Selbsttest mit digitaler Erfassung [283 KB]
[Kinder, die ohnehin täglich im Kindergarten oder in der Schule getestet werden, sind ausgenommen)!
Anmerkung: wir entschuldigen uns für die verwirrende und Kommunikation zu diesem Thema in den vergangenen Tagen und hoffen, dass nun sämtliche Unklarheiten ausgeräumt sind.
Falls Sie Tests benötigen, rufen Sie uns bitte unter 02686 2216 an. Danke!
Aktuelle Corona-Maßnahmen
Maßnahmen ab 22 November 2021:
Achten Sie auf Ihre Mitmenschen!! Halten wir zusammen!
Link: Aktuelle Corona-Maßnahmen
Wichtig: Kommen Sie nicht aufs Gemeindeamt: rufen Sie uns an unter 02686/2216 oder kontatkieren Sie uns auf elektronischem Weg. Wir werden Ihnen in allen Lebenslagen so gut wie möglich weiterhelfen.
Aktuelles Rundschreiben an alle Haushalte in Baumgarten (22.11.21)
Klicken Sie bitte hier [1.975 KB]


ab 10.06.21 (geschlossen ab 22.11.21)

Digitale Wohnzimmertests - Info

Ab heute bietet das Land Burgenland die Möglichkeit zum Selbsttest mit digitaler Erfassung über eine Online-Anwendung.
Über die Internetseite https://selftest.bgld-testet.at kann man sich mit seinen Daten registrieren und den Selbsttest mit digitaler Erfassung bequem von zu Hause aus durchführen.
Die vom Bund zur Verfügung gestellten „Wohnzimmertests“ - anterionasale Selbsttests ("Nasenbohrer-Tests") - bekommt man in den burgenländischen Apotheken unter Vorlage der E-Card. Dazu bekommt man auch jeweils einen QR-Code, um den Test überprüfbar zu machen, und kann mit der neuen Onlineplattform https://selftest.bgld-testet.at den Selbsttest ganz unkompliziert durchführen. Bei einem negativen Testergebnis bekommt man per E-Mail ein offizielles Testzertifikat, das für 24 Stunden als Zutrittsbescheinigung für Lokale, Veranstaltungen und körpernahe Dienstleister gilt.
So funktioniert der digital erfasste Selbsttest [1.379 KB]
Digital erfasste Wohnzimmertests – FAQs [132 KB]
Wichig auch zu wissen: ohne Smartphone mit aktuellem Betriebssystem und Internetverbindung funktioniert die Sache leider nicht ..
Gastro-Registrierung einfach gemacht

Die Gemeinde Baumgarten unterstützt die ortsansäßigen Gastronomen bei den erfreulichen Öffnungsschritten ab 19. Mai. Bekanntlich gelten die berühmten 3G-Eintrittsregelungen und weitere Maßnahmen. Eine ganz wichtige Rolle spielt beim Besuch von Wirten und Gaststätten die Registrierung der Gäste. Und da setzen wir mit Hilfe der Firma Datasys ( https://www.datasys.at/) den Hebel an. Einheitlich müssen die Gäste nur einmalig über Smartphone, Internet oder über das Gemeindeamt Baumgarten einen QR-Code erstellen lassen. Dieser Code gilt dann in allen Lokalen im Ort als digitale Visitenkarte, wird vom Gastgeber bei jedem Besuch gescannt.
"Sämtliche Datenschutzrichtlinien werden dabei selbstverständlich eingehalten, nach 28 Tagen werden sämtliche Einträge gelöscht", berichtet Bürgermeister Kurt Fischer.
Vom ausgeklügelten System profitieren alle Menschen in Baumgarten: unsere Bürger*innen und natürlich auch die 5 teilnehmenden Gastronomieeinrichtungen (Cafe Murzi, Gasthaus Franschitz, Heuriger Reiff, Heurigenrestaurant Pichler, Heuriger Gold). Allen wird eine aufwändige, umständliche und komplizierte Zettelwirtschaft erspart.
Hier kommen Sie als Gast zu Ihrem persönlichen und einmaligen Code: https://code.eassy.at/
Infos selbstverständlich gerne am Gemeindeamt unter 02686 2216.

Das soll sich ab 19. Mai 2021 ändern:
Hier unten in den Links finden Sie eine Übersicht über die geplanten Lockerungen, die ab dem 19. Mai 2021 in ganz Österreich gelten sollen.
Wichtig und vorweg: Mindestabstandsregeln, FFP2-Maskenpflicht, Zutrittsatteste, Besucherobergrenzen, etc. gelten nach wie vor!
Übersicht: geplante Öffnungsschritte ab 19. Mai [266 KB]
Häufig gestellte Fragen zu den geplanten Lockerungen [143 KB]
Coronaregeln in unserer Region ab 01. April 2021
6. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung,
gültig ab Donnerstag, 01. April 2021 (zumindest bis 06.04.2021)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_139/BGBLA_2021_II_139.html
Infos dazu auch auf der Seite des Gesundheitsministers bei einem KLICK hier

Sehr gut für alle Baumgartner*innen

Neue Regelungen ab 8. Feber 2021
3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ab 25.01.21
Neue Verordnung, gültig ab 25. Jänner 2021, neu sind ua.
+ Erweiterung des Mindestabstands auf 2 m
+ FFP2-Schutzmaskenpflicht (ohne Ventil)
+ regelmäßige Testungen bestimmter Gruppen
Der Verordnungstext im Link unten:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_27/BGBLA_2021_II_27.html
Corona-Impfung - Anmeldung - wir helfen!

Die Corona-Imfpung im Burgenland

Wichtige Fragen und Antworten finden Sie in der Infobroschüre von Land und Ärztekammer Burgenland.
Klicken Sie hier: Covid-19: Was Sie über die Impfung wissen sollten... [1.911 KB]
Gratis-Massentestung
Anmeldung zum COVID-19 Schnelltest
Ab heute, 4. Jänner 2021, können Sie sich wieder zum Gratis-Schnelltest (Schattendorf: 15. - 17. Jänner 2021) anmelden.
Die Anmeldung erfolgt über die Webplattform https://oesterreich-testet.at/ .
Gerne übernehmen wir für Sie diese Formalitäten: wir brauchen dazu Ihre SVNR und das Geburtsdatum sowie Ihren Wunschtermin.
Neu: unter der kostenlosen Rufnummer des Gesundheitsministeriums 0800/220 330 , von Montag bis Sonntag (inklusive der Feiertage) von 7 bis 22 Uhr erreichbar, können Termine vereinbart werden und Fragen zum Test gestellt werden.
Wir wünschen gute Gesundheit!

Aktuell ab 26. Dezember 2020

Gültig ab 26. Dezember 2020 (bzw. 24.und 25.12.)
Änderung der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung
Was gilt, was gilt nicht - häufig gestellte Fragen im Link: FAQ zur Novelle der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung [159 KB]
Beispiele:
Zu Silvester – 31.12.2020 – gelten folgende Regelungen:
Ausgangsbeschränkung von 0 bis 24 Uhr, Ausnahmen wie bisher
Der Lockdown stellt Phase 1 dar. Diese Phase 1 läuft von 26.12.2020 bis 17.1.2021.
Maßnahmen - Übersicht aktuell als Grafik
Aktuell ab 17. Dezember 2020
Informationen zur 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (gültig ab 17.12.2020)
Hier finden Sie 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 3. COVID-19-SchuMaV
Eckpunkte der Verordnung
Bei privaten Weihnachtsfeiern am 24. und 25. Dezember dürfen 10 Personen zusammenkommen. Hier gibt es keine Abstands- und Maskenpflicht.
Dies gilt auch für den erweiterten privaten Wohnbereich (z.B. Scheunen, Garagen).
Bis einschließlich 23. Dezember und ab 26. Dezember gilt die Regelung wie bisher: Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr, Treffen von max. 6 Erwachsenen und 6 Kindern aus 2 Haushalten im öffentlichen Raum.
Die neue Verordnung verstärkt neuerlich den Schutz vor Infektionen in Alten- und Pflegeheimen:
Das Tragen von FFP2-Schutzmasken (bzw. gleich- oder höherwertig) ist für alle MitarbeiterInnen in Alten- und Pflegeheimen bei BewohnerInnenkontakt verbindlich vorgeschrieben (gilt ab dem 18. Dezember).
Das Tragen von FFP2-Schutzmasken (bzw. gleich- oder höherwertig) und ein aktuelles negatives Covid-19-Testergebnis ist für alle BesucherInnen in Alten- und Pflegeheimen verbindlich.
Es haben verbindliche Testungen für alle MitarbeiterInnen in Alten- und Pflegeheimen zweimal pro Woche stattzufinden (derzeit einmal).
Die BetreiberInnen von Alten- und Pflegeheimen müssen für die BewohnerInnen zweimal pro Woche einen Test zur Verfügung stellen.
Mehr Schutz durch Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) am Arbeitsplatz:
Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen wird zur Pflicht, sobald sich in einem Raum ohne Schutzvorrichtungen (z.B. Trennwand) mehr als eine Person gleichzeitig aufhält.
Ausnahmen gibt es, wenn diese Schutzmaßnahmen die Arbeitsverrichtung verunmöglichen (z.B. SchauspielerInnen). Hier müssen organisatorische Maßnahmen (etwa die Bildung von festen Teams) ergriffen werden.
In der Verordnung werden außerdem angekündigte Änderungen im Freizeit- und Kulturbereich umgesetzt:
Skilifte sperren am 24.12.2020 für die Bevölkerung auf. Dabei muss bei geschlossenen und abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln (z.B. Gondeln, abdeckbare Sessellifte) beachtet werden, dass die Kapazität nur zu 50 Prozent ausgelastet werden darf (d.h.in einer Gondel, die von 20 Leuten benutzt werden darf, dürfen nur 10 Leute transportiert werden). Außerdem sind verpflichtend Präventionskonzepte zu erstellen.
Ab 24.12.2020 dürfen außerdem Tierparks, Zoos und botanische Gärten zu Freizeitzwecken betreten werden. Neu ist, dass auch Museen, Kunsthallen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien, Archive und Tierparks, Zoos und botanische Gärten ein Präventionskonzept vorlegen müssen.
Ein zusätzlicher Erlass weist die Bundesländer zudem an, eine MNS-Verpflichtung für stark frequentierte öffentliche Orte im Freien - wie etwa Einkaufsstraßen - zu schaffen. Die entsprechenden Orte sind durch die Bezirksbehörden zu identifizieren und deutlich zu kennzeichnen.

Aktuelle Regelung ab 7.12.2020
2. COVID-19- Schutzmaßnahmenverordnung (gesamter Text): Klicken Sie hier
Corona-Massentests im Burgenland

Liebe Baumgartnerinnen und Baumgartner!
In der Zeit von 10. bis 15. Dezember 2020, 7.30 – 18.30 Uhr, finden im Burgenland die landesweiten Corona-Massentests für die Bevölkerung statt. Die Bevölkerung ab 6 Jahren (Minderjährige in Begleitung eines Elternteils) kann sich in diesem Zeitraum freiwillig und kostenlos einem Antigen-Schnelltest unterziehen. Die Testaktion wird durchgeführt, um jetzt jene Menschen zu finden, die gerade mit dem Coronavirus infiziert sind, aber keine Symptome zeigen. Die Massentests machen es möglich, symptomfreie Infizierte rasch zu finden und damit die Weiterverbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Die Baumgartner*innen sollten sich nach Möglichkeit in Schattendorf testen lassen.
Hier der komplette Text unserer Hauswurfsendung. [429 KB]
Bleiben Sie gesund!
Infoseiten des Landes Burgenland dazu https://www.burgenland.at/themen/coronavirus/coronatest/
Schutzmaßnahmen - Sammelstelle: DANKE
COVID-19 Verordnung, gilt ab 17.11.20
Gesamte Rechtsvorschrift COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, Geltungsdauer 17. November - 06. Dezember 2020
Klicken Sie auf den Link: COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – COVID-19-NotMV [525 KB]


COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, AKTUELL
Klicken Sie auf den Link unten, Sie gelangen hier zu den ab 3. November geltenden Bestimmungen:
Information zur Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die am 3. November 2020, 00:00 Uhr in Kraft tritt
#AbstandHalten #Lüften #HändeWaschen #KontakteReduzieren #GemeinsamSchaffenWirDas
GEMEINDEAMT: KEIN Parteienverkehr
Das Gemeindeamt bleibt geöffnet. Es wird jedoch dringend geraten, sämtliche Behördenwege telefonisch oder per E-Mail abzwickeln. In dringenden Fällen vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Gesprächstermin (Tel. 02686 2216).
FITNESSRAUM ab sofort bis vorläufig 06. Dezember 2020 geschlossen!
COVID-19 Verordnung, gültig ab 25.10.2020
Gesamte Rechtsvorschrift COVID-19-Maßnahmenverordnung, Fassung vom 22.10.2020
Klicken Sie hier: Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden (COVID-19-Maßnahmenverordnung – COVID-19-MV)StF: BGBl. II Nr. 197/2020 [285 KB]
AKTUELL 21. September 2020
Covid-19-Lockerungsverordnung vom 21. September
Aktuelles Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung - 11. COVID-19-LV-Novelle gültig ab 21. September 2020
Bitte halten Sie Abstand, tragen Sie wo nötig den Mund-Nasen-Schutz, Lüften Sie oft und regelmäßig, Waschen Sie oft und regelmäßig die Hände.
Am Sichersten sind nach wie vor Zusammenkünfte im Freien!
Die Hygiene- und Abstandsregeln gelten immer!!
Wichtig: am Gemeindeamt gilt eine Mund-Nasenschutzpflicht
Testangebot
Aufgrund der aktuellen Situation, wonach vermehrt Reiserückkehrer*innen aus Kroatien in Österreich positiv auf das Coronavirus getestet werden, gelten ab Montag, dem 17. August, 0.00 Uhr, für Kroatien eine Reisewarnung sowie verschärfte Einreisebestimmungen nach Österreich. Dann muss für die Einreise aus Kroatien entweder ein Gesundheitsattest mit negativem COVID-Testergebnis vorgelegt oder innerhalb von 48 Stunden in Österreich ein Test gemacht werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses ist eine häusliche Quarantäne einzuhalten.
Von Montag, dem 17. August, bis Freitag, den 21. August, 24.00 Uhr, ist es für alle Personen, die zwischen 7. August und 17. August, 0.00 Uhr, also unter den bisherigen Einreisebestimmungen, aus Kroatien nach Österreich eingereist sind, per Anruf bei der kostenlosen Gesundheitsberatung 1450 möglich, auch ohne Symptome eine Gratistestung zu erhalten.
Was ist neu ab 1. Juli?
Klicken Sie hier auf diesen Link: COVID19 - NEU AB 01.07.2020 [136 KB]
Und nicht vergessen, diese 5 Punkte immer beachten:
Abstand halten, kein Händeschütteln, Hände waschen, Nies- und Hustetikette, Mund-Nasen-Schutz (wenn Abstand nicht eingehalten werden kann, an bestimmten Orten, bei Menschenansammlungen)
Informationen zu Veranstaltungen mit einem Klick [111 KB]
Neue Regeln ab 15. Juni
Die 1-Meter-Mindestabstandsregel gilt generell weiterhin.
Die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht entfällt in bestimmten Bereichen:
+Für Kundinnen und Kunden bzw. bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Kundenbereich (z.B. Einzelhandel)
+Für Besucherinnen und Besucher von Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Archiven
+Bei Dienstleistungen, wenn 1-Meter-Abstand eingehalten wird
+Bei Fahrgemeinschaften (z.B. Auto-Fahrten mit Freunden)
+Für Kundinnen und Kunden in der Gastronomie
+Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Gäste in Beherbergungsbetrieben
+Bei der außerschulischen Jugenderziehung/Jugendarbeit und bei betreuten Ferienlagern (mit Präventionskonzept, inklusive Gliederung in Kleingruppen von maximal 20 Personen)
+Bei der Religionsausübung
Die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht bleibt verpflichtend:
+In öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis
+Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ausgenommen am zugewiesenen Sitzplatz)
+In Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und im Innenbereich von Ausflugsschiffen
+In Apotheken
+In der Gastronomie für MitarbeiterInnen bei Kundenkontakt
+Bei Dienstleistungen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind
Demonstrationen: MNS-Pflicht, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann
Gastronomie:
Gruppen von mehr als vier Personen können gemeinsam am Tisch sitzen
Sperrstunde: Verlängerung bis 1:00 Uhr
Parteienverkehr am Gemeindeamt

Bitte beachten Sie, dass vorher ein Termin vereinbart werden muss. Der Parteienverkehr findet unter Einhaltung der Abstandsregel von mindestens 1 Meter statt, besser mehr. Im Vorraum bzw. Warteraum der Arztordination sind Mund und Nase zu bedecken und es dürfen sich dabei höchstens 4 Personen gleichzeitig aufhalten (wenn diese Zahl erreicht ist, so warten Sie bitte draußen, bis jemand den Warteraum verlässt). Den Anweisungen des Personals (sowohl vom Arzt als auch Gemeinde) ist Folge zu leisten (das betrifft u.a. auch Regelungen bezüglich Durchlüftung der Räumlichkeiten). Auch in den Büro- und Besprechungsräumen des Gemeindeamtes sind Nase und Mund durch enganliegende Masken zu bedecken. Alle Besucher*innen haben ausnahmslos unser Besucher-Formular auszufüllen (betr. Kontakte und Aufenthalt in den letzten 14 Tagen). Gerne können Sie dieses bereits hier ausfüllen und mitnehmen (Download - Besucherformular Gemeindeamt Baumgarten [34 KB]
).
Rufen Sie uns an (02686 2216), schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie unsere Online-Formulare. Wir können die allermeisten Anliegen nämlich auch ohne persönlichen Kontakt erledigen (das gilt zB auch für den "gelben" Sack).
Danke für Ihr konstruktives Verhalten. Abstand halten, Handhygiene, Nies- und Hustetikette, kein Händeschütteln, viel Lüften gehören auch weiterhin zu unserem gelebten Alltag.
Kinderzeichnungen: Lauter Gewinner*innen

Sehr schön waren die an uns übermittelten Bilder und Zeichnungen der Baumgartner Kinder zum Thema "So geht´s mir daheim mit dem Corona-Virus". Am 22. Mai überreichte Bürgermeister Kurt Fischer an alle Kinder mit freundlicher Unterstützung von " JOLLY - der Marke für´s Zeichnen, Malen und Schreiben" bunte Malstifte mit ihrem eigenen Namen. Dazu gab´s noch Gutscheine für einen Einkauf im Ort mittels "Baumgartner Schilling". Herzlichen Dank an alle für die tollen Ideen und die Umsetzung! Bleibt gesund und haltet durch! Bildergalerie gleich hier unten:
Gastronomie ab 15.5. wieder für Sie geöffnet

Vielen Dank an CB Chemie GmbH

Danke für die Spende an DI Dr Christian Braunshier

Informationsschreiben an alle Haushalte vom 7. Mai
Themen sind der bevorstehende Muttertag, die aktuellen und geplanten Lockerungsmaßnahmen, die Situation am Gemeindeamt ...
Bürgermeisterbrief an alle Haushalte [477 KB]
Parteienverkehr / Arztbesuch
Für Ihren Besuch am Gemeindeamt (Arztbesuch, Gemeindeamt) haben wir einige grundsätzliche Verhaltensregelungen erarbeitet. So dürfen sich im Warteraum der Ordination bzw. Vorraum am Gemeindeamt nicht mehr als 4 Personen gleichzeitig aufhalten. Am kompletten Gelände und in den Gebäuden des Gemeindezentrums müssen Mund und Nase bedeckt werden, es gelten strenge Abstandsregelungen etc.
Details dazu in diesem Plakat
Danke für Ihre Mitarbeit und das Verständnis! Gemeinsam schaffen wir das!
Der Parteienverkehr am Gemeindeamt Baumgarten wird voraussichtlich am 15. Mai 2020 gestartet. Aber auch weiterhin können wir Ihr Anliegen ohne persönlichen Kontakt erledigen. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Email, nutzen Sie unsere Online-Formulare. Persönliche Gespräche und Termine vor Ort sind im Vorfeld telefonisch zu vereinbaren. Danke und bleiben Sie gesund! (aktuell mit 5.5.20)
COVID-19-Lockerungsverordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 30. April 2020
Download der COVID-19-LV [446 KB]
Informationsschreiben an alle Haushalte in Baumgarten vom 28. April 2020
Inhalt, u.a.: Neuorganisation bei der Sammlung für Glas und Metall + neue Öffnungszeiten und Regeln im Sammelzentrum usw.
Download Rundschreiben vom 28.04.2020 [671 KB]


24h-Betreuung:
Wichtige Infos & 500 EUR Bonus
In der Corona-Krise kann es in Familien, die eine 24 Stunden-Personenbetreuung engagiert haben, zu Versorgungsproblemen kommen. Das Land Burgenland informiert (siehe Links unten) die Betroffenen über aktuelle Maßnahmen und Unterstützungsangebote.
Für Informationen rund um die Themen Pflege und Betreuung steht Ihnen übrigens die Pflegehotline des Landes unter der Telefonnummer 057/600-1000 täglich von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Schreiben 24-Stunden-Betreuung Land Burgenland [146 KB]
Antrag auf Bonus für Betreuungskraft [112 KB]

Rauchfangkehrer nimmt die Arbeit wieder auf
Die sicherheitsrelevanten Überprüfungs- und Kehrtätigkeiten des Rauchfangkehrers werden wieder aufgenommen. Diese Tätigkeiten dienen der Betriebs- und Brandsicherheit in privaten und betrieblichen Gebäuden. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Mitarbeiter des Betriebes eine entsprechende Handlungsanleitung bekommen haben, wie mit den verpflichtenden Schutzmaßnahmen im Rahmen der Ausübung von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten mit dem Infektionsrisiko umzugehen ist. Damit wird sichergestellt, dass – unter Einhaltung strenger Sicherheitsvorkehrungen– überall dort weitergearbeitet werden kann und soll, wo dies möglich und sinnvoll ist. Kehrobjekte welche unter „Häuslicher Quarantäne“ stehen, sind natürlich bis auf weiteres von dem Kehrtermin ausgenommen, müssen jedoch nachgeholt werden! Absagen oder Verschiebungen von Kunden sind schnellstmöglich, jedenfalls innerhalb von 4 Wochen, nachzuholen. Nähere Informationen dazu finden Sie auch unter: www.pehm.biz
Danke für Ihre Mithilfe! Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden. Telefon: 02626/5124
Glück auf und bleiben Sie gesund, Alexander Pehm
(Beitrag des Rauchfangkehrers vom 14.04.2020)
Hier geht´s zum Jahreskehrplan für Baumgarten 2020 [152 KB]

+++Maskenpflicht beim Einkaufen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Ämtern +++
Bitte halten Sie auch unbedingt immer den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von mind. 1 m zu Ihrem Gegenüber ein!
Ab 14.4. 2020 können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder aufmachen unter den folgenden Bedingungen:
-max. 400 m2 Verkaufsfläche
-nur 1 Kunde pro 20 m2
-Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle
-Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen
-Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden
-Bau- und Gartenmärkte können ebenfalls bereits ab 14.4. aufsperren unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche –die weiteren Auflagen gelten selbstverständlich auch in diesem Bereich
-Der Sicherheitsabstand von 1 Meter ist auch auf Parkplätzen und in Garagen einzuhalten
Gültig ab 14. April 2020:Gesamte Rechtsvorschrift für Vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 [79 KB]
Im Rahmen der Aktion "Baumgarten hilft" stellen wir auf Anfrage gerne selbstgenähte Nasen-Mund-Masken (Spuckschutz) zur Verfügung. Anruf unter 02686 2216 genügt. Ein großes Danke an unsere Näherinnen: Petra Schiller, Christl Presich und Helga Ivanschitz (Foto
).
Corona aktuell: Maßnahmen - Rundschreiben 07.04.20

Rundschreiben an alle Haushalte vom 07. April 2020 (Klick) [738 KB]
Aktuelle Informationen zum Umgang mit den Coronakrise. Wiedereröffnung des Sammelzentrums, Information zum Thema Gesundheit und Mund-Nase-Maske sowie wichtige Telefonnummer finden Sie im Rundschreiben an alle Haushalte in Baumgarten vom 07. April 2020
Wir wünschen Ihnen allen Frohe Ostern!

Einkaufen in Baumgarten ist eine gute Gelegenheit, unsere Gewerbetreibenden zu unterstützen. Alle Produkte können auch geliefert werden. Kaufen Sie regional und mit Bedacht! Vielen Dank!
Plakat: Lass Dein Geld in Baumgarten [1.434 KB]
Infoblätter:
Wie Sie häusliche Isolation und Quarantäne gut überstehen [583 KB]
An den Arbeitsplatz trotz Corona-Pandemie [573 KB]
Mund-Nasen-Schutz: INFO
Hier finden Sie Informationen über den Sinn und Zweck der Maßnahme, vor allem aber auch den richtigen Gebrauch und Einsatz des Mund-Nasen-Schutzes.
Fragen und Antworten zum Mund-Nasen-Schutz Infobroschüre [430 KB]
Wir brauchen jetzt Zusammenhalt aber auch Distanz im täglichen Leben. Wir werden unser Leben in den nächsten Monaten verändern müssen. Die Bevölkerung wird ersucht, ihre sozialen Kontakte zu reduzieren. Es sollen nur jene direkten Kontakte gepflegt werden, die unbedingt notwendig sind und ansonsten Telefon oder andere technische Möglichkeiten genutzt werden. Jede/r kann damit einen wertvollen Beitrag im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus leisten! Hier finden Sie stets die neuesten Informationen zum Thema "Coronavirus"
Auf den Seiten des Gesundheitsministeriums und des Landes Burgenland werden Sie umfassend informiert. Folgen Sie diesen Links, und nehmen Sie Abstand von unseriösen Seiten und Publikationen. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit! Bleiben Sie zuhause und halten Sie Abstand!!!
Gesundheitsministerium - Informationen zum Coronavirus
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/
Land Burgenland: Coronavirus-News
https://www.burgenland.at/themen/coronavirus/
Österr. Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit AGES
https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/#
Dashboard des Gesundheitsministers mit Zahlen in Echtzeit
https://info.gesundheitsministerium.at/
Ab hier und darunter Aktuelles aus und für Baumgarten:
VO Absonderung von Einreisenden

Erster Fall in Baumgarten

21.03.2020
Liebe Baumgartner*innen!
Vor kurzem wurden wir darüber informiert, dass der erste Fall einer SARS-CoV-2 Infektion in unserem Ort aufgetreten ist. Die betroffene Person ist in häuslicher Quarantäne, behördlich wurden die vorgesehenen Vorkehrungen zur Verhütung einer Weiterverbreitung getroffen.
Welche Auswirkungen hat das für uns in Baumgarten?
Es ändert sich rein gar nichts. Panik ist fehl am Platz. Befolgen Sie konsequent die empfohlenen Verhaltensmaßnahmen (oft die Hände waschen, Husten/Nies-Etikette, kein Händeschütteln, Halten Sie mindestens 2 Meter Abstand..).
Erledigen Sie nur unbedingt notwendige Wege, bleiben Sie zuhause und verhindern Sie jeden persönlichen Kontakt zu anderen Menschen so gut es geht!
Distanz rettet jetzt Leben! Reden Sie über Telefon und andere technische Hilfsmittel mit Ihren Liebsten und Freund*innen!
Gemeinsam schaffen wir das!
Baumgarten und alle Menschen in Österreich brauchen jetzt ein großes Stück Zusammenhalt aber auch die Distanz!
Hotline-Nummern zum Coronavirus finden Sie in der Bilddatei!
Alles Gute und vielen Dank für Ihr besonnenes Verhalten!
Ihr Bürgermeister Kurt Fischer
Aktuelle Maßnahmen RUNDSCHREIBEN
Wichtige und aktuelle Maßnahmen für Baumgarten und ganz Österreich
Klicken Sie hier für das aktuelle Rundschreiben! [196 KB]
Info bezüglich Müll und Entsorgung [Stand 16.3.2020]:
Das Sammelzentrum der Gemeinde bleibt bis auf weiteres geschlossen.
Die reguläre Hausmüllabholung von Restmüll, Biomüll, Altpapier und Gelber Sack bleibt jedoch aufrecht.
Der Umweltdienst Burgenland schließt vorübergehend auch die von ihm betriebenen Abfallsammelstellen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen unser Mülltelefon 08000 806154 zum Nulltarif zur Verfügung!
Container für Glas und Metall stehen am Florianiplatz beim Feuerwehrhaus bereit. HALTEN SIE ABSTAND!!
Info für Patienten unserer Kreisarztpraxis
