Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister
Adress-GWR II
Das Bundesministerium für Finanzen zieht seit 1. Jänner 2013 das Gebäude- und Wohnungsregister als Datenbasis für die Einheitswertfeststellung heran. Schon alleine deshalb ist es für Sie als Grund- und Wohnungseigentümer wichtig, richtige und korrekte Daten in diesem Register vorzufinden. Die hier erfassten Daten bilden bekanntlich die Basis für die Berechnung der Grundsteuer.
Mit Hilfe des Datenblattes können die für AGWR II notwendigen Angaben im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens bzw. der Baufertigstellungsmeldung vom Bauherrn oder Planverfasser erfasst werden.
Hinweis (Begrifferklärung): das Adress-GWR-Online ist die Meldeschiene für das Adressregister und das Gebäude- und Wohnungsregister in Österreich
Das Adressregister ist vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen zu führen. Das Gebäude- und Wohnungsregister ist bei der Statistik Österreich eingerichtet.
Klicken Sie bitte hier zum ONLINE-Formular AGWR II-Datenblatt (Gebäude)
und hier zum GWR Datenblatt Nutzungseinheit
Hier stellen wir das AGWR II-Datenblatt als pdf-download zur Verfügung:
Formular AGWR II - Datenblatt Download [361 KB]