Bild: Amtssignatur der Gemeinde Baumgarten
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Amtssignatur

Bildmarke Baumgarten
Bildmarke Baumgarten

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Naturparkgemeinde Baumgarten auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Merkmale der Amtssignatur

• Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
• Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
• Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)

Informationen zur Amtssignatur

finden Sie unter:
https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur

Die Veröffentlichung der Bildmarke

der Naturparkgemeinde Baumgarten gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier im Link:
Gemeinde Baumgarten: Gesicherte Veröffentlichung der [230 KB]
Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz [230 KB]

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:

http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw.
https://pruefung.signatur.rtr.at/

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte

zu amtssignierten Dokumenten der Naturparkgemeinde Baumgarten:
Tel. 02686 2216 , Email: post@baumgarten.bgld.gv.at bzw. finden Sie sämtliche relevanten Informationen in unserem Impressum.

Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung

Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:
• Persönlich von Montag - Freitag in der Zeit von 08 - 12 Uhr
• Postalisch an die Adresse: 7021 Baumgarten, Florianiplatz 10
• Per E-Mail: post@baumgarten.bgld.gv.at
• Per FAX: 02686 2216 50

Für die Rechtsmitteleinbringung werden die allgemeingültigen technischen Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:
zulässige elektronische Formate: .pdf, .doc, .rtf, .odt, .txt
max. Dateigröße: 15 MB