E-Förderung Gemeinde

Gemeinsam für Klima und Umwelt

Die Naturparkgemeinde Baumgarten unterstützt die Baumgartner:innen bei der Umsetzung von Umweltmaßnahmen mit folgenden nicht rückzahlbaren Geldbeträgen (Wertschätzungsbeitrag Umweltmaßnahme):
Ankauf eines E-Bikes 100 EUR
Ankauf eines E-Lastenbikes: 150 EUR
Ankauf E-Auto: 300 EUR
Ankauf E-Ladeinfrastruktur: 100 EUR
Photovoltaik-Anlage bis 5 kWp: 100 EUR
Photovoltaik-Anlage ab 5,1 - 10 kWp: 200 EUR
Photovoltaik-Anlage ab 10,1 kWp: 300 EUR
Solarthermie: 150 EUR
Wärmepumpe im Rahmen "Raus aus Öl & Gas": 300 EUR
Pellets/Biomasseheizung (Raus aus Öl & Gas): 300 EUR

Grundsätzliche Richtlinien:
• Hauptwohnsitz in Baumgarten seit mindestens 6 Monaten
• Unterschriebener Antrag inkl. saldierter Rechnung
• Einreichung im gleichen Jahr oder bis längstens 30. April des Folgejahres
• Neuantrag erst nach Ablauf einer 5-Jahres Frist möglich
• Der Wertschätzungsbeitrag ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss
• Auf die Förderung/den Wertschätzungsbeitrag besteht kein Rechtsanspruch
• Widerruf und Rückforderung:
Die Naturparkgemeinde Baumgarten wird Zuschüsse zurückfordern bzw widerrufen, sollten Antragsteller:innen zur Erlangung der Förderung unrichtige Angaben gemacht oder wesentliche Tatsachen verschwiegen haben

Hier geht es zum Formular:
Antrag auf Gemeindeförderung für E-Bike & Co [244 KB]

Antragsformular

Antrag - Seite 1 Antrag - Seite 2