Standesamtsverband
Standesamtsverband Mattersburg
Im Bezirk Mattersburg wurde mit 1. Jänner 2016 einen eigener Standesamtsverband gegründet.
[Mit Ausnahme von Rohrbach und Wiesen sind alle Gemeinden mit dabei.]
Vorteile:
Eine einheitliche Qualität der Beratung und Abwicklung ist gewährleistet. Die Wartezeiten werden minimiert.
Veränderungen für die Bürger/innen:
Eheschließungen:
In Zukunft wird die Ehefähigkeit ausschließlich am Standesamt in Mattersburg ermittelt. D.h. jedes Paar kommt mit seinen Unterlagen nach Mattersburg. Die Trauung kann in jeder Verbands-Gemeinde stattfinden. Auch der Standesbeamte kann (fast immer) ausgewählt werden. Informationen, welche Unterlagen man braucht, gibt es auf jedem Gemeindeamt im Verband und in diesem Link.
Geburten:
Die Beurkundung einer Hausgeburt erfolgt in Mattersburg.
Im Zuge der Beurkundung kann gleichzeitig die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises beantragt werden.
Sterbefälle:
Sterbefälle werden nicht mehr am Sterbeort, sondern in Mattersburg beurkundet. Die Bestattungsfirmen übernehmen die Agenden für die Hinterbliebenen und übergeben die erforderlichen Unterlagen dem Standesamtsverband.
Weitere Infos: Standesamtsverband Mattersburg
Adresse: Brunnenplatz 4, 7210 Mattersburg
Tel: 02626/623 32, DW 20: Julia Gebhardt, DW 21: Julia Baur
Amtsstunden:
Montag 7.30 bis 19 Uhr
Dienstag - Donnerstag 7.30 bis 16 Uhr
Freitag 7.30 bis 13 Uhr
Historisch betrachtet war es so, dass bis zum Jahr 1895 die Baumgartner Personenstandsbücher von der Pfarre geführt worden sind.
Dann in Schattendorf, ab 1926 in der Gemeinde Draßburg. Ab 1991 gab es ein eigenes Standesamt Baumgarten.
Die Situation ab 2016 wird ganz oben auf der Seite dargestellt.
Informationen zur Eheschließung
Anmelden beim Standesamt
Heiraten kann man bei jedem Standesamt in Österreich. Auf jeden Fall notwendig ist die Ermittlung der Ehefähigkeit („Aufgebot“). Diese kann seit 1. November 2013 in jedem Standesamt (unabhängig vom Hauptwohnsitz der beiden Verlobten) in Österreich gemacht werden. Achten Sie bitte darauf, dass dies rechtzeitig vor der Trauung geschieht. Diese Niederschrift kann maximal sechs Monate vor der Eheschließung durchgeführt werden. Da die Niederschrift auch die Namensführung nach der Eheschließung beinhaltet, ist es notwendig, dass beide Verlobten gleichzeitig beim zuständigen Standesamt vorsprechen.
Folgende Dokumente sind vorzulegen:
+ Geburtsurkunde
Bei Geburt im Ausland: Eine der Geburtenbuchabschrift entsprechende Urkunde z.B. Abstammungsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern.
+ Staatsbürgerschaftsnachweis, bei Ausländer/innen: Reisepass od. Personalausweis
+ Meldezettel
+ ggf. urkundlicher Nachweis über akademischen Grad (Promotionsurkunde, Sponsionsurkunde)
+ Wurde ein Verlobter im Ausland geboren, besitzt aber die österreichische Staatsbürgerschaft, so kann eine eidesstattliche Erklärung des Verlobten über seinen Familienstand vonnöten sein. Eine eidesstattliche Erklärung kann ausschließlich vor einem Notar oder Gericht abgegeben werden. Erkunden Sie sich bei Ihrem Standesamt.
Bei Vorehen zusätzlich:
+ Standesamtliche Heiratsurkunde der letzten Ehe
+ urkundlicher Nachweis der Auflösung der letzten Ehe (Scheidungsbeschluss oder –urteil mit Bestätigung der Rechtkraft, Sterbeurkunde des Ehepartners)
Bei gemeinsamen unehelichen Kindern zusätzlich:
+ Geburtsurkunde der Kinder (wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist, zusätzlich eine Ausfertigung des Vaterschaftsanerkenntnisses)
Ausländer/Ausländerinnen zusätzlich:
+ Bestätigung der Ehefähigkeit: Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung oder eine eidesstattliche Erklärung.
Diese Urkunden werden entweder von der zuständigen Heimatbehörde (z.B. Standesamt) oder von der zuständigen diplomatischen/konsularischen Vertretungsbehörde des ausländischen Staatsbürgers in Österreich ausgestellt.
+ Gültiger Reisepass oder Personalausweis
Allgemeine und gleichzeitig umfassende Informationen in diesem Link: https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/heirat.html
Fremdsprachige Urkunden bedürfen einer Übersetzung durch einen in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher/Übersetzer (siehe auch www.gerichtsdolmetscher.at)
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Standesamt, ob eventuell eine Beglaubigung der im Ausland ausgestellten Urkunden notwendig ist!
Trauungsrichtlinien Baumgarten
Richtlinien: Durchführung von Trauungen in Baumgarten
Trauungszeiten:
Trauungen werden grundsätzlich nicht an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen durchgeführt; ebenso wenig an einem Karfreitag, Karsamstag, am Heiligen Abend und zu Silvester.
Trauungen sind während der Amtsstunden möglich, außerhalb der Amtsstunden soll die Eheschließung nicht vor 10:00 Uhr und nicht nach 16:00 Uhr beginnen.
Der Termin der Trauung ist zwischen den Verlobten und der Personenstandsbehörde zu vereinbaren.
Trauungsorte:
Trauungen sind in einer Form und an einem Ort vorzunehmen, die der Bedeutung der Ehe entsprechen. Grundsätzlich findet die standesamtliche Trauung im Gemeindeamt Baumgarten (zB Sitzungssaal, Millenniumssaal), Florianiplatz 10, statt.
Sofern die staatliche Form, die Zugänglichkeit, ein störungsfreier Ablauf, die Sicherheit der Akten und eine entsprechende Ausstattung (wie zB ordentliche Bestuhlung, standsicherer Tisch etc), welche der Würde des Amtes und des Anlasses entsprechen, gewährleistet sind, kann die Trauung auch an einem anderen Ort stattfinden.
Abweichungen von diesen Richtlinien werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen getroffen.