VOR KlimaTicket Baumgarten

KlimaTicket Metropolregion

Die Naturparkgemeinde Baumgarten bietet allen Baumgartnerinnen und Baumgartnern die Möglichkeit, alle öffentlichen Verkehrsmittel in der Metropolregion Wien, NÖ und Burgenland (VOR – Verkehrsverbund Ost-Region, Streckendetails unter www.vor.at) kennenzulernen. Wir haben zwei VOR Klima Tickets angekauft, welche von Personen mit aktuellem Hauptwohnsitz in Baumgarten gratis entliehen werden können.
Die genauen Spielregeln, Modaliäten und Bedingungen finden Sie im diesem Link und weiter unten auf dieser Seite:
VOR-Schnupperticket Baumgarten – KlimaTicket Metropolregion [282 KB]
Für Ticketreservierungen klicken Sie bitte hier: www.schnupperticket.at


Wichtig und zu beachten!

+ Pro Person sind 3 Entleihtage pro Monat möglich. Diese können einzeln oder zusammenhängend in Anspruch genommen werden.
+ Ticketreservierung unter www.schnupperticket.at (einmalige Registrierung nötig) oder in Ausnahmefällen übers Gemeindeamt.
+ Reservierungen erfolgen in der Reihenfolge des Einlangens.
+ Tickets können am Nutzungstag (nur an Amtstagen) zwischen 8 – 10 Uhr vom Gemeindeamt abgeholt werden. Bitte unter 02686/2216 den genauen Zeitpunkt vereinbaren.
+ Die Ticket-Übernahme und das Akzeptieren der Nutzungsbedingungen (Kosten bei Verlust) sind mittels Unterschrift zu bestätigen.
+ Rückgabe: Tickets sind immer am letzten Reservierungstag unmittelbar nach der Bahnfahrt durch Einwurf (im Kuvert) in den rot-schwarzen Gemeindebriefkasten oder persönlich am Folgetag bis spätestens 08 Uhr 00 zurückzugeben.

Ganz wichtig:
Bei Verlust der Fahrkarte ist der komplette Gegenwert (EUR 860,-) zu ersetzen.
Wird die Fahrkarte nicht rechtzeitig zurückgegeben und steht uns dieses Ticket für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung, wird eine Verspätungsgebühr von EUR 50,00 je Karte und Tag verrechnet.
Wenn ein bereits reserviertes Ticket nicht in Anspruch genommen werden kann, so ist unverzüglich eine Stornierung im ONLINE-System durchzuführen oder das Gemeindeamt zu verständigen.
Für den Fall, dass ein Ticket ohne Entschuldigung nicht abgeholt wird, behalten wir uns vor, die betreffende Person von weiteren Reservierungsmöglichkeiten auszuschließen.
Bei allen Fragen oder Unklarheiten stehen unsere Mitarbeiter:innen gerne während der Amtsstunden zur Verfügung!

Haftung
Die Naturparkgemeinde Baumgarten behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karten abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung von Karten bis 3 Tage vor dem Nutzungstag, ohne Angabe von Gründen sowie ohne Ersatz eines dadurch eintretenden Schadens (keine Leistung eines Schadenersatzes) zu stornieren.
Insbesondere haftet die Naturparkgemeinde Baumgarten nicht für etwaige Mehrkosten oder sonstige Nachteile, die sich aus einer verspäteten Rückgabe eines Schnuppertickets bzw. aus deren Verlust durch Nutzer:innen ergeben.